Es sind bereits
2157
Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Stefan Hilse In meinen Augen ist der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die sogenannte "Letzte Generation" haltlos und und entspricht eher dem surrealen Versuch, im Sinne einer Täter-Opfer-Umkehr Ergebnisse der Wissenschaft zu kriminalisieren.

Die Notwendigkeit, der Klimakatastrophe schnellstmöglich entgegen zu arbeiten, um unser aller Lebensgrundlagen zu erhalten, ist unstrittig und allgemein anerkannt.
Der verzweifelte Versuch der "Letzten Generation", im Zeichen dieser Bedrohung durch die Inanspruchnahme ihrer Grundrechte Protest auszudrücken gegen die Untätigkeit von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ist legitim.

Die Protestaktionen der "Letzten Generation" finden in aller Öffentlichkeit statt und verursachen nur minimale, meist problemlos zu belebende Sachschäden oder provozieren Verzögerungen im allgemeinen Tagesablauf, wie sie nach einem Autounfall landesweit dutzendfach stattfinden.

Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint in diesem Licht dumm und absurd.

Als juristischer Laie stelle ich mir in diesem Kontext eher die Frage, inwieweit sich nicht vielmehr die für ein "weiter so" Verantwortlichen in dieser Gesellschaft dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung stellen sollen müssten?

Zumindest auf gesetzgeberischer Ebene könnte man zumindest Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Inkompetenz oder schlimmstenfalls Korruption vermuten, wenn man die Jahrzehnte lange Untätigkeit der Verantwortlichen in diesem Bereich betrachtet im Kampf gegen die konkrete Gefahr, die von der Klimakatastrophe ausgeht.

Verglichen damit sind die Vorwürfe gegen die "Letzte Generation" allenfalls Bagatelldelikte.
cosima santoro Jede Bürgerin und jeder Bürger, die wohl wissentlich nichts tun, um den Klimawandel aufzuhalten, machen sich meiner Meinung nach schuldig und nicht umgekehrt die Menschen, die mit allen demokratischen und gewaltlosen Mitteln an die Bundesregierung appellieren den Artikel 20 a des Grundgesetzes zu respektieren, Gesetze zu erlassen, die das menschliche Leben auf diesem Planeten auch für die junge und kommende Generation ermöglichen. Es ist beschämend, wie vor allem wir, die Alten, die an der Macht sind, die Privilegien mit aller Macht gegen alle Vernunft verteidigen, uns unter Druck setzen lassen und zu Handlangern der fossilen Lobby werden. Es ist kriminell dazu beizutragen unseren Planeten unbewohnbar zu machen. Die Klimabewegung, zu der die LG gehört, ist keine kriminelle Vereinigung, wenn sie das Demonstrationsrecht in Anspruch nimmt. Der gesellschaftliche Notstand erlaubt unangemeldete Demonstrationen. Der Bundeskanzler hat die Aufgabe Gefahren und Nöte von unserem Land abzuwenden. Das ist nicht gegeben. Es sind keine geeignete Gesetze zur Drosselung der planetarischen, menschengemachten Erderwärmung erlassen worden. Das Ziel die Erwärmung auf 1,5 zu drosseln, 2015 in Paris beschlossen, ist nicht einzuhalten, wenn nicht Jetzt, Sofort, die geeigneten Gesetze erlassen werden. Der Artikel 20a des Grundgesetzes wird von der Bundesregierung mißachtet. Das ist kriminell, das prangere ich als Oma an, als kulturschaffende im Bereich der politischen Bildung. Ich bin solidarisch mit der LG und verstehe mich als Teil der internationalen Klimabewegung. Ich bin als Christin meinem Gewissen verpflichtet. Ich setze mich für den Erhalt der Schöpfung ein, indem ich mit der LG, Oma4F, Mother Rebellion meine Stimme erhebe, die Umsetzung des Artikel 20a fordere. Das ist meine Pflicht als deutsche Bürgerin, damit die Demokratie vor ihrer Aushöhlung bewahrt wird.
Thaddäus Moffor ich habe Angst um den Erhalt unserer demokratischen Grundwerte!

Mit Sorge habe ich Kenntnis von den Ermittlungen genommen, die auf der Grundlage des § 129 StGB gegen einzelne Personen geführt werden, deren Handlungen – wie das Kochen von Kaffee, das Verteilen von Flyern oder das Erstellen von Grafikdesigns für eine Website – kaum als kriminelle Unterstützung einer Vereinigung angesehen werden können.

Es ist unerlässlich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und gesellschaftliches Engagement geschützt wird, insbesondere wenn es um Themen von öffentlichem Interesse wie Gerechtigkeit und Demokratie geht. Die Anwendung des § 129 StGB in einer Weise, die potenziell jede Form der Unterstützung oder des Engagements in einer Gemeinschaft kriminalisiert, könnte eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung dieser grundlegenden Rechte haben.

Ich appelliere an die Staatsanwaltschaft, die Bedeutung der Freiheit des Einzelnen, sich für positive gesellschaftliche Veränderungen einzusetzen, anzuerkennen und bei der Auslegung des Gesetzes Zurückhaltung zu üben. Es ist wichtig, dass die Justiz nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern auch den Geist der Demokratie und der Menschenrechte wahrt.
Sarah Seither ich habe Angst um den Erhalt unserer demokratischen Grundwerte!
Mit Sorge habe ich Kenntnis von den Ermittlungen genommen, die auf der Grundlage des § 129 StGB gegen einzelne Personen geführt werden, deren Handlungen – wie das Kochen von Kaffee, das Verteilen von Flyern oder das Erstellen von Grafikdesigns für eine Website – kaum als kriminelle Unterstützung einer Vereinigung angesehen werden können.

Es ist unerlässlich, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und gesellschaftliches Engagement geschützt wird, insbesondere wenn es um Themen von öffentlichem Interesse wie Gerechtigkeit und Demokratie geht. Die Anwendung des § 129 StGB in einer Weise, die potenziell jede Form der Unterstützung oder des Engagements in einer Gemeinschaft kriminalisiert, könnte eine abschreckende Wirkung auf die Ausübung dieser grundlegenden Rechte haben.

Warum die „Letzte Generation" keine kriminelle Vereinigung ist:
Meiner Meinung nach ist die Einstufung der „Letzten Generation" als kriminelle Vereinigung unverhältnismäßig. Die Aktionen der „Letzten Generation", gefährden keine Menschenleben und die AktivistInnen sind stets bereit Verantwortung zu übernehmen und sich dem Strafvollzug zu stellen.
Die Aktivitäten dienen ausschließlich Zielen des Gemeinwohls und nicht der individuellen Bereicherung. Diese gewaltfreie Art des zivilen Ungehorsams ist unserer Meinung nach zulässiges Werkzeug einer funktionierenden Demokratie und keine Gefährdung dieser.

So wie viele andere BürgerInnen, sehen die Mitglieder der „Letzten Generation", die Zukunft unserer Zivilgesellschaft in Gefahr und fordern eine Veränderung zum Wohle aller. Die Forderungen der „Letzen Generation" (Tempolimit auf 100km/h, das 9€-Ticket und die Einführung eines Gesellschaftsrates) sind realistisch, angemessen und werden von einem großen Teil der Gesellschaft unterstützt.
Ich finde daher, dass statt der Kriminalisierung der „Letzten Generation" die Auseinandersetzung zwischen Politik und der Organisation, bzw. deren Forderungen gefördert werden sollte.

Ich appelliere an die Staatsanwaltschaft, die Bedeutung der Freiheit des Einzelnen, sich für positive gesellschaftliche Veränderungen einzusetzen, anzuerkennen und bei der Auslegung des Gesetzes Zurückhaltung zu üben. Es ist wichtig, dass die Justiz nicht nur die Buchstaben des Gesetzes, sondern auch den Geist der Demokratie und der Menschenrechte wahrt.