Es sind bereits
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Stellungnahmen eingegangen. Bei einigen haben uns die Autor:innen erlaubt, sie hier zu veröffentlichen:
Name Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft
Kevin Kappelmann Die Straßenblockaden und weiteren Aktionen der Letzten Generation haben den Zweck auf die unzureichenden Tätigkeiten der Bundesregierung (wie vom Verfassunggericht entschieden) und wohlhabender Menschen zum Schutz des Klimas Aufmerksam zu machen. Das dies die wahrhaftige Intention der Letzten Generation ist, lässt sich durch zahlreiche Interviews, ihren Statements in Medien und der Art ihrer gewaltfreien, Demokratie- und Rechtsprechungsrespektierenden Aktionen erkennen.
Die Begehung von Straftaten ist daher nur ein Zweck von untergeordneter Bedeutung in diesem Belangen und eine Klage nach § 129 StGB unzulässig.
Johannes Ruzicka zum Aktenzeichen 326 Js 14549/22 reiche ich folgende Stellungnahme ein, da ich zum einen aufgrund meiner Selbstanzeige als Unterstützer der Letzten Generation direkt vom Ausgang des Verfahrens betroffen bin. Zum anderen – und das ist mir deutlich wichtiger – bin ich als Deutscher Bundesbürger vom Einsatz fragwürdiger Rechtsmethoden durch den Staat und als Mensch dieses Planeten von den völlig unzureichenden Maßnahmen der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft im Kampf gegen den Klimawandel betroffen.

Es ist ein trauriges Armutszeugnis, dass dem Staat im Umgang mit engagierten jungen Menschen nichts besseres einfällt, als diese als kriminelle Vereinigung einzustufen und rechtswidrig vorzuverurteilen (rechtswidriger Warnhinweis auf der beschlagnahmten Website der Letzten Generation).

Rosa Parks wird bis heute zurecht als Heldin des zivilen Widerstands gefeiert. Sie verstieß bewusst und absichtlich gegen geltendes Recht, als sie sich 1955 als Afroamerikanerin weigerte, ihren Sitzplatz im Bus für einen weißen Fahrgast zu räumen. Dem damit ins Leben gerufenen Busboykott von Montgomery schlossen sich unzählige Menschen an, darunter auch Martin Luther King. Ich nehme an, die Staatanwaltschaft Neuruppin würde auch Rosa Parks und Martin Luther King wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung anklagen? Ich muss davon ausgehen, denn das aufopferungsbereite Engagement der Letzten Generation ist aus meiner Sicht gut vergleichbar mit dem damaligen mutigen Engagement der Menschen, die für das Ende der Segregation ihr eigenes Wohlergehen aufs Spiel setzten.

Wo ein Land endet, dessen Machthaber die faire Auseinandersetzung mit engagierten Menschen aus der Opposition und Zivilgesellschaft durch den Missbrauch von Macht vom Tisch wischen, zeigt uns beispielsweise ein Blick nach Russland. In Europa würden wir uns wünschen, dass es in Russland möglichst viele Bürgerinnen und Bürger gäbe, die mit dem Mut der Letzen Generation in zivilem Ungehorsam gegen das Regime antreten. Zeitgleich wird von der Staatsanwaltschaft in Ruppin der erste Schritt getan, um genau dieses zivile Engagement mit brachialen Mitteln in die Knie zu zwingen. Wie traurig.

Ich bitte Sie, sich zu besinnen und die Anklage gegen Mitglieder und Unterstützer:innen der Letzten Generation fallen zu lassen und sich stattdessen für den Erhalt der Demokratie und die Bewältigung der übergroßen Herausforderungen unserer Zeit einzusetzen.
David Vollmer
ich möchte mich hiermit gegen die Einordnung der Klima-Aktivisten als kriminelle Vereinigung aussprechen. Ihre Aktionen mögen zwar unbequem und provokativ sein, doch bringen sie niemanden vorsätzlich zu Schaden. Vielmehr sind ihre Handlungen einem höheren gemeinschaftlichen Ziel untergeordnet und dienen nicht dem Eigennutz.

Meiner Ansicht nach fallen die Aktionen der Aktivisten in die Kategorie des zivilen Ungehorsams. Und dieser ist in einer Demokratie von großer Bedeutung. Wie sonst sollen Bürger auf Missstände aufmerksam machen und für wichtige Anliegen wie den Natur- und Klimaschutz eintreten, wenn die Gesetzgebung aus ihrer Sicht zu langsam oder unzureichend ist?

Der zivile Ungehorsam hat eine lange und ehrenwerte Tradition. Denken Sie nur an Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi oder Hannah Arendt, die dieses Konzept verteidigt haben. Auch das Festkleben auf Straßen kann als Ausdruck eines solchen Aufbegehrens gegen als ungerecht empfundene Gesetze verstanden werden.

Die Aktivisten zeigen Mut, indem sie für ihre Überzeugungen eintreten. Anstatt sie zu kriminalisieren und mit Strafen zu belegen, sollten wir meiner Meinung nach vielmehr versuchen, ihre Botschaft ernst zu nehmen, ihnen zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
nur für die StA sichtbar Sie werden demnächst darüber entscheiden, ob Sie Anklage gegen mehrere Klimaaktivisten der Letzten Generation erheben.
Hierzu meine Stellungnahme.

Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland dienen dazu, den Menschen in diesem Land ein Leben in Sicherheit und Wohlstand zu gewährleisten.
Und genau dieses Leben in Sicherheit und Wohlstand wird nach dem Überschreiten der Klimakipppunkte nicht mehr möglich sein.
Der Klimawandel wird dann zu stark steigenden Preisen für Wasser und Lebensmittel führen. Durch Dürren, Fluten, Ernteausfälle, Waldbrände und Fischsterben. Wir alle wissen das.
Szenen wie heute in Haiti, wo bewaffnete Banden die Kontrolle übernommen haben, werden dann auch in Deutschland an der Tagesordnung sein. Von der Gefahr eines globalen Klimakrieges ganz zu schweigen.
Wenn sich nun Menschen dafür einsetzen, dass diese Klimakipppunkte nicht erreicht werden, dann ist es folglich falsch, sie anzuklagen.